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Umweltprüfungen zum Projekt Lebendige Luppe sind gesetzlich geregelt

Umweltprüfung im Projekt Lebendige Luppe | Foto: Maria Vitzthum | NABU Sachsen
Umweltprüfung im Projekt Lebendige Luppe | Foto: Maria Vitzthum | NABU Sachsen

Welche Prüfinstrumente und -verfahren beim Projekt Lebendige Luppe zum Einsatz kommen, lesen Sie in der Rubrik "Häufige Fragen".

Bei einem Eingriff in die Landschaft, wie durch das Projekt Lebendige Luppe vorgesehen, müssen im Laufe des Planungsprozesses umfangreiche umwelt- und naturschutzrechtliche Prüfungen zur Anwendung kommen: Umweltverträglichkeitsprüfung, Eingriffsregelung, Prüfung der FFH-Verträglichkeit bzw. FFH-Zielkonformität. Aber nicht jede geplante Maßnahme unterliegt den gleichen Prüfinhalten und dem gleichen Prüfumfang. Welches Verfahren und welche Prüfinstrumente zum Einsatz kommen, hängt von der Art und dem Ziel des geplanten Projektes ab. Ein Projekt zur Verbesserung der vorhandenen Gegebenheiten wird anderen Prüfkriterien unterzogen als ein Eingriff, von dem negative Folgen für Umwelt und Natur erwartet werden. Die Art und Weise, wie die Vereinbarkeit eines Projektes mit Umweltstandards geprüft wird, ist nicht beliebig, sondern folgt nachvollziehbaren Regelungen. Allerdings ist der Dschungel der Umweltprüfungen nicht leicht zu durchdringen, wie uns eine kürzlich erschienene Meldung des NuKLA e.V. und deren unreflektierte Wiedergabe in der Leipziger Internetzeitung vom 26. Juni 2018 gezeigt hat. Um zu vermeiden, dass Unkenntnis und Fehlinterpretationen zu falschen Schlussfolgerungen in Bezug auf das Planungsverfahren zum Projekt Lebendige Luppe entstehen, nehmen wir die sichtbar gewordenen Missverständnisse zum Anlass, uns dem Thema „Umweltprüfungen für das Projekt Lebendige Luppe“ intensiver zu widmen und einige Erläuterungen auf unserer Homepage bereit zu stellen. In der Rubrik Häufige Fragen finden Sie in Kapitel E auch Informationen zu den Umweltprüfungen. Außerdem gibt es dort Antworten auf viele Fragen, die von den Kritikern des Projektes immer wieder in die Diskussion gebracht werden. Auch auf unseren Informationsständen und im Kontaktbüro informieren wir nicht nur über den jeweils aktuellen Projektstand, sondern beantworten gerne Ihre Fragen.

Neben den formalen Beteiligungsverfahren im Rahmen des Scoping- und des Planfeststellungsprozesses nutzen wir die Möglichkeit, mit den Umweltverbänden direkt zu sprechen. So können wir deren Hinweise zum Scopingprozess, offene Fragen zur Projektplanung und auch das oben angesprochene Thema der erforderlichen Umweltprüfung diskutieren. Diese Gespräche finden in der aktuellen Projektphase an Stelle der bisher üblichen Verbände-Luppe-Gespräche statt und machen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Vorschlägen und Kritikpunkten der einzelnen Akteure möglich.

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